Institutionelles Schutzkonzept - in Bearbeitung -

Vorwort

Es ist in der KLB ein zentrales Anliegen in den Gremien und Gruppen auf allen Ebenen einen partnerschaftlichen, vertrauensvollen und grenzachtenden Umgang zu pflegen.[1] Ausdruck unseres Bemühens um einen partnerschaftlichen Umgang zwischen Frauen und Männern ist unser Bemühen um eine paritätische Besetzung der Leitungsämter[2].

Insbesondere wo Menschen unterschiedlicher Generationen zusammen sind oder Menschen mit Einschränkungen in Gruppen oder bei Veranstaltungen dabei sind, braucht es einen wachen Blick auf die individuellen Grenzen der Beteiligten, damit alle die KLB und ihre Veran­staltungen als sichere Orte erleben, an denen sie einen respektvollen Umgang und Rücksicht­nahme auf ihre individuellen Bedürfnisse und Grenzen wahrnehmen.

Das Schutzkonzept will

  1. für die individuellen Grenzen von Menschen sensibilisieren,
  2. eine Kultur des Hinsehens und Hinhörens fördern,
  3. den Blick schärfen, wo welche Präventionsmaßnahmen nötig sind und
  4. für Betroffene niederschwellige Möglichkeiten aufzeigen, um kompetente An­sprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ihre Anliegen und Beschwerden zu finden.

Ziel ist, dass die KLB ein Raum in dem sich jede und jeder sicher fühlen kann und in seiner individuellen Situation wahrgenommen fühlt. Es darf keinen Raum für sexuelle oder ge­walttätige Übergriffe geben.

Das Schutzkonzept wurde in enger Abstimmung mit den Mitarbeitenden der Diözesanstelle und dem Diözesanvorstand erarbeitet und vom Diözesanvorstand verabschiedet. Es gilt für die Diözesanebene der KLB.


[1] Vgl. § 10 der Satzung der KLB Regensburg

[2] Vgl. §11 der Satzung der KLB Regensburg

Die Grafik wurde vom Bistum Münster übernommen.

Risiko- /Situationsanalyse

Grundlage für das Schutzkonzept stellt eine Risiko- und Situationsanalyse dar, die in der AG Schutzkonzept der KLB Regensburg erarbeitet wurde. Es wurde diskutiert, welche konkreten Situationen innerhalb der KLB ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für sexualisierte Gewalt und Grenzüberschreitungen darstellen und wie wir diese vermeiden könnten.

Auf der Diözesanebene der KLB Regenburg gibt es

  1. die Gremienarbeit: Diözesanversammlung und -ausschuss, Sitzungen, Klausur und Tref­fen des Vorstands und von Arbeitskreisen und -gruppen,
  2. Besuche von Versammlungen und Gremien der Kreisverbände und Ortsgruppen sowie die Kontaktpflege mit den Verantwortlichen
  3. Gottesdienste und Andachten
  4. geistliche und besinnliche Angebote: Einkehr- und Orientierungstage, Austauschtreffen zum Fastenbegleiter und Ähnliches
  5. Bildungs- und Freizeitveranstaltungen mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen
  6. Studienfahrten
  7. im i.d.R zweijährigen Rhythmus die Fahrradwallfahrt nach Flüeli
  8. Begegnungen mit unseren senegalesischen Partnern
  9. die Arbeit der bäuerlichen Familienberatung

Der überwiegende Teil der Veranstaltungen und Aktivitäten der KLB Regensburg auf Diözesan­ebene ist im Sinne des ISK risikoarm.

Die Leitung im Diözesanverband wird in einer partnerschaftlichen und kollegialen Weise wahr­genommen. Die Einführung der Fachaufsicht durch ehrenamtliche Vorstandsmitglieder stärkt den Verbandsgedanken und bietet einen festen Rahmen für ein Feedback gegenüber den Hauptberuflichen.

Eine besondere Aufmerksamkeit, kluge Regelungen und gute und rechtzeitige Informati­onen braucht es

  1. bei Bildungsveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, wie dem Mutter-Kind-Kurs
  2. bei Bildungsveranstaltungen mit Hörgeschädigten
  3. bei den Fahrradwallfahrten mit sehr wechselnden Quartieren
  4. für die Beratungen der bäuerlichen Familienberatung.

Personal

Das Schutzkonzept gilt für alle, die sich ehrenamtlich oder hauptberuflich auf der Diözesan­ebene der KLB engagieren, d.h. an Treffen von Gremien oder in Arbeitsgruppen mitarbeiten oder im Auftrag der KLB Kurse und Angebote durchführen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese Regensburg, gelten die Regelungen der Di­özese – insbesondere die dort vorgegebenen Beschwerdewege.

Bei der Anstellung von Hauptberuflichen soll das Schutzkonzept im Vorstellungsgespräch an­gesprochen werden, in der Einarbeitung angemessen thematisiert und auf die diözesanen Re­gelungen hingewiesen werden.

Auswahl

Ehrenamtliche werden i.d.R. angesprochen, für ein Amt zu kandidieren oder in einem Bereich mitzuarbeiten oder signalisieren ihr Interesse daran. In den ersten Gesprächen, in denen das Amt oder die Aufgabe vorgestellt werden oder – spätestens – bei den Gesprächen zur Einfüh­rung in die Aufgaben, gehört die Prävention und das Schutzkonzept zu den Themen, die ange­sprochen werden müssen. Verantwortlich dafür sind die Leitungskräfte, die ins Amt einführen oder einen Auftrag erteilen, also

  1. die Diözesanvorsitzenden, wenn es um die Einführung in ein Vorstandsamt geht,
  2. die Leiterinnen und Leiter von Arbeitskreisen oder Arbeitsgruppen, wenn es um die Mitarbeit dort geht
  3. die verantwortlichen Mitarbeiter/innen oder die verantwortlichen Mitglieder im Vor­stand, wenn es um die Beauftragung für die Mitarbeit in einer Bildungsveranstal­tung oder einem anderen Angebot der KLB geht.
  4. Die Verantwortlichen der Bäuerlichen Familienberatung, die die Berater/innen in ihre Aufgaben einführen.

Das Gespräch und die Thematisierung von Schutzkonzept und Prävention sollen dokumentiert werden.

Führungszeugnis und Selbstverpflichtung

Mitarbeitende (ehrenamtlich, auf Honorarbasis, hauptberuflich), die längere Zeit oder regel­mäßig innerhalb der KLB Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben (vgl. Anhang 1), müssen bei der Geschäftsführenden Bildungsreferentin (derzeit: Maria Reitinger)

  1. eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben (Anhang 1) und
  2. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (Anhänge 2 und 3).

Das Verfahren ist im Anhang 3 dargestellt.

Präventionsschulung

Der entscheidende Baustein für eine erfolgreiche Prävention ist, dass die Problematik im Bewusst­sein aller Mitarbeitenden bleibt und dass die Mitarbeitenden die Strukturen von Missbrauch kennen, sensibel für Anzeichen von Missbrauch sind und um ihre Handlungsmöglichkeiten wis­sen. Daher ist es notwendig, dass die,

  1. die im Verband, insbesondere im Diözesanvorstand, Verantwortung tragen,
  2. , die Angebote, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, organisieren, planen und Mitarbeitende auswählen und beauftragen,
  3. und die Mitarbeitenden, die unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,

entsprechende Präventionsschulungen gemacht haben. Diese sollen spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt und aktualisiert werden.


VERHALTENSKODEX

Das Miteinander in der KLB ist geprägt von Partnerschaft und Respekt. Wir begegnen einander auf Augenhöhe, auch wenn wir unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Rollen haben.

Wir schätzen die Vielfalt und Verschiedenheit der Menschen, mit denen wir zu tun haben, re­spektieren ihre Einstellungen und Meinungen, soweit sie nicht menschenverachtend oder an­tidemokratisch sind.

Unser Verhaltenskodex beinhaltet klare Regeln für den Umgang miteinander bei allen Zusammenkünften der KLB. Er bietet Orientierung und Handlungssicherheit im Alltag und ist ein klares Signal an potenzielle Täterinnen und Täter, dass wir innerhalb unseres Verbandes Augen und Ohren offenhalten, um Grenzüberschreitungen zu verhindern bzw. im Ernstfall ent­schieden gegenüberzutreten:

  1. Mir ist bewusst, dass Menschen ein unterschiedliches Empfinden im Hinblick auf Nähe und Distanz haben und ich respektiere die persönlichen Grenzen meiner Mitmenschen. Jede Person darf selbst entscheiden, wieviel (körperliche) Nähe er bzw. sie zulassen möchte.
  2. Ich habe offene Augen und Ohren für die Wünsche, Interessen und Ängste der anderen, denen ich im KLB-Kontext begegne.
  3. Ich wähle meine Worte mit Respekt und Wertschätzung gegenüber meinen Mitmen­schen.
  4. Ich respektiere jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen und benachteilige niemanden aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, Reli­gion oder sexueller Identität und beziehe aktiv Stellung gegen diskriminierendes Ver­halten, Mobbing und jede Form von körperlicher und seelischer Gewalt.
  5. Ich achte darauf, vereinbarte Gruppenregeln einzuhalten und bei Regelverstößen kon­sequent und angemessen zu reagieren.
  6. Ich respektiere, dass jede/r frei entscheiden darf, inwiefern Fotos oder Videos von ihm bzw. ihr erstellt und in welcher Form diese veröffentlicht werden dürfen.
  7. Ich achte bei Geschenken auf den Unterschied zwischen der Anerkennung ehrenamt­lichen Engagements und der Gefahr, unerwünschte Abhängigkeit zu schaffen. Ich sorge daher für einen offenen und transparenten Umgang mit Geschenken.
  8. Ich trage dazu bei, von mir wahrgenommene Grenzverletzungen zeitnah und konkret zu benennen, damit die Situation aufgeklärt werden kann.
  9. Ich versichere, dass ich Kontaktmöglichkeiten innerhalb der KLB nicht dazu nutze, un­angemessene private Beziehungen aufzubauen.
  10. Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt (strafbare sexualbezogene Handlungen, sexu­elle Übergriffe) oder körperliche Gewalt im Kontext des KLB-Diözesanverbands Regens­burg informiere ich unverzüglich einen der von der KLB Regensburg benannten An­sprechpartner.