Soweit es den Betroffenen möglich ist, sollen Unstimmigkeiten, Konflikte und (Grenz-)Verletzungen zwischen den Beteiligten direkt geklärt werden. Ist das, auch aus subjektiven Gründen, nicht möglich, gibt es die Möglichkeit der Beschwerde. Beschwerden können all jenes beinhalten wodurch sich eine Person verletzt fühlt. Die Beschwerde kann von den Betroffenen selbst geäußert werden oder von einer Person, die eine solche Verletzung beobachtet hat.
Einordnung von übergriffigem Verhalten
Verletzendes Verhalten hat sehr unterschiedliche Schweregrade. Es wird eingeordnet in:
- Persönlich empfundene Verletzungen: Tatbestände, die nicht als (objektive) Grenzverletzungen oder als sexuelle Übergriffe einzuordnen sind, die Personen aber als verletzend empfinden, so dass sie die eine konkrete Veranstaltung der KLB nicht als sicheren Ort erleben, „an denen sie einen respektvollen Umgang und Rücksichtnahme auf ihre individuellen Bedürfnisse und Grenzen erleben“ (ISK der KLB) erfahren haben.
- Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen: Grenzverletzungen sind einmalige und unbeabsichtigte Handlungen oder Aussagen, die die Person des anderen nicht respektieren oder wahrnehmbare individuelle Grenzen nicht achten. Kommen solche Handlungen oder Aussagen mehrfach vor, so dass bezweifelt werden kann, dass sie unbeabsichtigt geschehen sind, oder überschreitet eine Handlung ganz eindeutig und absichtlich die persönlichen Grenzen eines anderen, spricht man von Grenzüberschreitungen.
- Nicht-strafbarer sexueller Übergriff: nicht zufällige, sondern beabsichtigte Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen, erzieherischen, betreuenden, beratenden oder pflegerischen Umgang unangemessen sind.
- Strafbare sexualbezogene Handlungen: Straftaten nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) in der jeweils geltenden Fassung sowie weitere sexualbezogene Straftaten des StGB und strafbare Handlungen nach kirchlichem Recht.
Beschwerdewege
Ansprechpartner für Beschwerden sind
- als Mitarbeiterin an der KLB-Diözesanstelle Bildungsreferentin Bettina Schönherr, erreichbar unter bettina.schoenherr@bistum-regensburg.de, Tel.: 0941 597-2469/-2278
- Harald Staudinger, Leiter der Beratung für bäuerliche Familien, erreichbar unter harald.staudinger@bistum-regensburg.de, Tel.: 0941 597-2468
Als dritte, fachlich geeignete Person unterstützt Theresa Wenzl, Bildungsreferentin der KLJB (Katholische Landjugendbewegung Diözese Regensburg, theresa.wenzl@bistum-regensburg.de, Tel.: 0941 507-2252), die Ansprechpartner beim Umgang mit Beschwerden, vor allem, wenn einer der beiden Ansprechpartner abwesend wegen Urlaub oder Krankheit abwesend ist, so dass eine Beschwerde nicht bearbeitet werden könnte.
Beschwerden über Grenzüberschreitungen durch hauptberufliche Mitarbeiter/innen können gerichtet werden an die
Hauptabteilung Personal der Diözese Regensburg, derzeit an
- Manfred Gerlach, Leiter Hauptabteilung Personal, Niedermünstergasse 1, 93047 Regensburg, E-Mail: manfred.gerlach@bistum-regensburg.de, Tel.: 0941 597-1019
Beschwerden über Grenzverletzungen durch Priester und pastoralen Mitarbeiter/innen können gerichtet werden an die
Hauptabteilung Pastorales Personal der Diözese Regensburg, derzeit an
- Domkapitular Dr. Franz Frühmorgen, Niedermünstergasse 1, 93047 Regensburg, E-Mail: franz.fruehmorgen@bistum-regensburg.de, Tel.: 0941 597 1030
Beschwerden über sexuelle Übergriffe nehmen die Beauftragten der Diözese entgegen:
- Wolfgang Sill, Tel.: 09633-9180759, E-Mail: wolfgang.sill(at)gmx.de
- Susanne Engl-Adacker Tel.: 0176/97928634, E-Mail: s.engl-adacker(at)gmx.de
Nähere Infos dazu
Vorgehen bei Beschwerden
Bei Eingang einer Beschwerde reagieren die Ansprechpartner zeitnah, aber nicht überstürzt. Sie bestätigen den Eingang der Beschwerde. Sie klären die Zuständigkeit (v a. wenn Hauptberufliche betroffen sind). Sie entscheiden gemeinsam, ob der Gegenstand der Beschwerde einzuschätzen ist als
- persönlich empfundene Verletzung
- Grenzverletzung oder Grenzüberschreitung
- nicht-strafbarer sexueller Übergriff oder als
- vermutlich Strafbare sexualbezogene Handlung.
Bei persönlich empfundenen Verletzungen oder einer einmaligen Grenzverletzung wird mit der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer das Gespräch gesucht, um Schritte zu finden, wie die Verletzung geheilt und vergleichbare Erfahrungen in Zukunft vermieden werden können. Mit der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer wird vereinbart, ob, wer und wie auf die/den Beschuldigten zugegangen wird.
Bei einer Grenzüberschreitung prüfen die Ansprechpartner/innen, ob sie eine Fachstelle zuziehen möchten, insbesondere, wenn auf die Beschuldigte / den Beschuldigten zugegangen werden soll.
Wenn es um sexuelle Übergriffe geht, ist in jedem Fall eine Fachstelle zuzuziehen.
Dafür erhalten die Ansprechpartner eine entsprechende Schulung.