Risiko- /Situationsanalyse
Grundlage für das Schutzkonzept stellt eine Risiko- und Situationsanalyse dar, die in der AG Schutzkonzept der KLB Regensburg erarbeitet wurde. Es wurde diskutiert, welche konkreten Situationen innerhalb der KLB ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für sexualisierte Gewalt und Grenzüberschreitungen darstellen und wie wir diese vermeiden könnten.
Auf der Diözesanebene der KLB Regenburg gibt es
- die Gremienarbeit: Diözesanversammlung und -ausschuss, Sitzungen, Klausur und Treffen des Vorstands und von Arbeitskreisen und -gruppen,
- Besuche von Versammlungen und Gremien der Kreisverbände und Ortsgruppen sowie die Kontaktpflege mit den Verantwortlichen
- Gottesdienste und Andachten
- geistliche und besinnliche Angebote: Einkehr- und Orientierungstage, Austauschtreffen zum Fastenbegleiter und Ähnliches
- Bildungs- und Freizeitveranstaltungen mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen
- Studienfahrten
- im i.d.R zweijährigen Rhythmus die Fahrradwallfahrt nach Flüeli
- Begegnungen mit unseren senegalesischen Partnern
- die Arbeit der bäuerlichen Familienberatung
Der überwiegende Teil der Veranstaltungen und Aktivitäten der KLB Regensburg auf Diözesanebene ist im Sinne des ISK risikoarm.
Die Leitung im Diözesanverband wird in einer partnerschaftlichen und kollegialen Weise wahrgenommen. Die Einführung der Fachaufsicht durch ehrenamtliche Vorstandsmitglieder stärkt den Verbandsgedanken und bietet einen festen Rahmen für ein Feedback gegenüber den Hauptberuflichen.
Eine besondere Aufmerksamkeit, kluge Regelungen und gute und rechtzeitige Informationen braucht es
- bei Bildungsveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, wie dem Mutter-Kind-Kurs
- bei Bildungsveranstaltungen mit Hörgeschädigten
- bei den Fahrradwallfahrten mit sehr wechselnden Quartieren
- für die Beratungen der bäuerlichen Familienberatung.
Personal
Das Schutzkonzept gilt für alle, die sich ehrenamtlich oder hauptberuflich auf der Diözesanebene der KLB engagieren, d.h. an Treffen von Gremien oder in Arbeitsgruppen mitarbeiten oder im Auftrag der KLB Kurse und Angebote durchführen.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese Regensburg, gelten die Regelungen der Diözese – insbesondere die dort vorgegebenen Beschwerdewege.
Bei der Anstellung von Hauptberuflichen soll das Schutzkonzept im Vorstellungsgespräch angesprochen werden, in der Einarbeitung angemessen thematisiert und auf die diözesanen Regelungen hingewiesen werden.
Auswahl
Ehrenamtliche werden i.d.R. angesprochen, für ein Amt zu kandidieren oder in einem Bereich mitzuarbeiten oder signalisieren ihr Interesse daran. In den ersten Gesprächen, in denen das Amt oder die Aufgabe vorgestellt werden oder – spätestens – bei den Gesprächen zur Einführung in die Aufgaben, gehört die Prävention und das Schutzkonzept zu den Themen, die angesprochen werden müssen. Verantwortlich dafür sind die Leitungskräfte, die ins Amt einführen oder einen Auftrag erteilen, also
- die Diözesanvorsitzenden, wenn es um die Einführung in ein Vorstandsamt geht,
- die Leiterinnen und Leiter von Arbeitskreisen oder Arbeitsgruppen, wenn es um die Mitarbeit dort geht
- die verantwortlichen Mitarbeiter/innen oder die verantwortlichen Mitglieder im Vorstand, wenn es um die Beauftragung für die Mitarbeit in einer Bildungsveranstaltung oder einem anderen Angebot der KLB geht.
- Die Verantwortlichen der Bäuerlichen Familienberatung, die die Berater/innen in ihre Aufgaben einführen.
Das Gespräch und die Thematisierung von Schutzkonzept und Prävention sollen dokumentiert werden.
Führungszeugnis und Selbstverpflichtung
Mitarbeitende (ehrenamtlich, auf Honorarbasis, hauptberuflich), die längere Zeit oder regelmäßig innerhalb der KLB Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, müssen bei der Geschäftsführenden Bildungsreferentin (derzeit: Maria Reitinger)
- eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben und
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Präventionsschulung
Der entscheidende Baustein für eine erfolgreiche Prävention ist, dass die Problematik im Bewusstsein aller Mitarbeitenden bleibt und dass die Mitarbeitenden die Strukturen von Missbrauch kennen, sensibel für Anzeichen von Missbrauch sind und um ihre Handlungsmöglichkeiten wissen. Daher ist es notwendig, dass
- Personen, die im Verband, insbesondere im Diözesanvorstand, Verantwortung tragen,
- Personen, die Angebote, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, organisieren, planen und Mitarbeitende auswählen und beauftragen,
- Mitarbeitende, die unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,
entsprechende Präventionsschulungen gemacht haben. Diese sollen spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt und aktualisiert werden.
VERHALTENSKODEX
Das Miteinander in der KLB ist geprägt von Partnerschaft und Respekt. Wir begegnen einander auf Augenhöhe, auch wenn wir unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Rollen haben.
Wir schätzen die Vielfalt und Verschiedenheit der Menschen, mit denen wir zu tun haben, respektieren ihre Einstellungen und Meinungen, soweit sie nicht menschenverachtend oder antidemokratisch sind.
Unser Verhaltenskodex beinhaltet klare Regeln für den Umgang miteinander bei allen Zusammenkünften der KLB. Er bietet Orientierung und Handlungssicherheit im Alltag und ist ein klares Signal an potenzielle Täterinnen und Täter, dass wir innerhalb unseres Verbandes Augen und Ohren offenhalten, um Grenzüberschreitungen zu verhindern bzw. im Ernstfall entschieden gegenüberzutreten:
- Mir ist bewusst, dass Menschen ein unterschiedliches Empfinden im Hinblick auf Nähe und Distanz haben und ich respektiere die persönlichen Grenzen meiner Mitmenschen. Jede Person darf selbst entscheiden, wieviel (körperliche) Nähe er bzw. sie zulassen möchte.
- Ich habe offene Augen und Ohren für die Wünsche, Interessen und Ängste der anderen, denen ich im KLB-Kontext begegne.
- Ich wähle meine Worte mit Respekt und Wertschätzung gegenüber meinen Mitmenschen.
- Ich respektiere jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen und benachteilige niemanden aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, Religion oder sexueller Identität und beziehe aktiv Stellung gegen diskriminierendes Verhalten, Mobbing und jede Form von körperlicher und seelischer Gewalt.
- Ich achte darauf, vereinbarte Gruppenregeln einzuhalten und bei Regelverstößen konsequent und angemessen zu reagieren.
- Ich respektiere, dass jede/r frei entscheiden darf, inwiefern Fotos oder Videos von ihm bzw. ihr erstellt und in welcher Form diese veröffentlicht werden dürfen.
- Ich achte bei Geschenken auf den Unterschied zwischen der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements und der Gefahr, unerwünschte Abhängigkeit zu schaffen. Ich sorge daher für einen offenen und transparenten Umgang mit Geschenken.
- Ich trage dazu bei, von mir wahrgenommene Grenzverletzungen zeitnah und konkret zu benennen, damit die Situation aufgeklärt werden kann.
- Ich versichere, dass ich Kontaktmöglichkeiten innerhalb der KLB nicht dazu nutze, unangemessene private Beziehungen aufzubauen.
- Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt (strafbare sexualbezogene Handlungen, sexuelle Übergriffe) oder körperliche Gewalt im Kontext des KLB-Diözesanverbands Regensburg informiere ich unverzüglich einen der von der KLB Regensburg benannten Ansprechpartner.
Dieser Kodex ist Inhalt der Selbstverpflichtungserklärung.
Spezifischer Teil
Für einige Angebote gelten zusätzliche Regeln, um die Beteiligten zu schützen:
1. Bildungsarbeit
Unsere Bildungsarbeit will die Persönlichkeit der Einzelnen stärken und den Gemeinsinn fördern. Sie ist darauf angelegt, die aktive Beteiligung zu fördern. Daher ermutigen wir die Beteiligten, eigene Sichtweisen einzubringen, hören aktiv zu.
Wir informieren rechtzeitig über Bildungsangebote und über Studienteile innerhalb von Gremien. Zur vollständigen Information gehören
- Inhalte und ggf. Methoden des Bildungsangebots
- Information über Referent/innen
- Beginn und Ende
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf
- die Achtung der unterschiedlichen Bedürfnisse von Nähe und Distanz, insbesondere was die körperliche Nähe bei Übungen mit Körperkontakt betrifft, und
- die Behutsamkeit, was persönliche Themen und die eigenen Lebensgeschichten der Teilnehmenden betrifft (vor allem bei Imaginationsübungen, Phantasiereisen, Biografiearbeit, usw.)
2. Eltern-Kind-Kurse
Die KLB Regensburg führt Kurse für Eltern (Mütter, Väter) und Kinder durch. Hier braucht es eine besondere Aufmerksamkeit für die Kinder und Jugendlichen.
- Die Kursleitung vor Ort und Betreuer/innen für die Angebote für Kinder und Jugendliche brauchen ein erweitertes Führungszeugnis bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung; die Kursleitung auch eine Präventionsschulung.
- Davon kann abgesehen werden, wenn eine Referentin / ein Referent ein einmaliges Angebot (an einem Tag und maximal sechs Stunden) durchführt und keinen weiteren Kontakt zu Gruppe hat. Es ist dann sicherzustellen, dass jederzeit mindestens ein/e weitere/r Betreuer/in mit der entsprechenden Qualifikation anwesend ist, sofern nicht die Eltern (bzw. ein Elternteil) der Kinder dabei sind.
- Die Betreuer/innen für die Kinder und Jugendlichen erhalten vor ihrem Einsatz eine Einführung in die für sie relevanten Teile des Schutzkonzepts, insbesondere in die sie betreffenden Verhaltensrichtlinien.
- Die Betreuer/innen werden idealerweise in der Ausschreibung, spätestens aber zum Beginn des Kurses namentlich vorgestellt.
- Das Programm für die Kinder (Inhalte, Beginn, Ende, Ort) wird vorab bekannt gemacht.
- Die Kinder können jederzeit zu ihren Eltern(teilen) gehen und umgekehrt die Eltern(teile) zu den Kindern.
- Wenn die Betreuer/innen außerhalb der geplanten Kurszeiten Zeit mit den Kindern verbringen, muss Zeit und Ort vorab mit den Müttern/Vätern abgesprochen werden.
3. Kurse mit hörgeschädigten Menschen
Die KLB Regensburg lädt zusammen mit der Hörgeschädigten-Seelsorge der Diözese zu Wochenenden mit normal Hörenden und Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen ein. Wir erfahren diese Begegnung als Bereicherung für beide Gruppen. In der Kommunikation braucht es eine besondere Aufmerksamkeit, damit alle wichtigen Informationen bei allen ankommen.
Die Kursleitung erklärt und erinnert ggf. worauf es für eine gelingende Kommunikation in diesem Kreis ankommt.
4. Bäuerliche Familienberatung
Die Bäuerliche Familienberatung ist ein Aufgabenfeld, das eine besonderen Behutsamkeit braucht, um den Schutz und die Grenzen aller Beteiligten zu achten. In der Beratung geht es um sensible, für manche Beteiligte unangenehme oder konfliktbeladene Themen. Eine besondere Situation – Chance und Herausforderung – ist, dass die Beratung häufig nicht in einem neutralen Beratungsraum, sondern auf dem Hof der betroffenen Familien stattfindet.
Deshalb sind die Berater/innen für ihre Aufgabe gut ausgebildet, arbeiten i.d.R. zu zweit und werden ständig durch Supervision begleitet. Für sie gelten die üblichen Standards für eine professionelle Beratung und Therapie.
Umgang mit Beschwerden
Soweit es den Betroffenen möglich ist, sollen Unstimmigkeiten, Konflikte und (Grenz-)Verletzungen zwischen den Beteiligten direkt geklärt werden. Ist das, auch aus subjektiven Gründen, nicht möglich, gibt es die Möglichkeit der Beschwerde. Beschwerden können all jenes beinhalten wodurch sich eine Person verletzt fühlt. Die Beschwerde kann von den Betroffenen selbst geäußert werden oder von einer Person, die eine solche Verletzung beobachtet hat.
Einordnung von übergriffigem Verhalten
Verletzendes Verhalten hat sehr unterschiedliche Schweregrade. Es wird eingeordnet in:
- Persönlich empfundene Verletzungen: Tatbestände, die nicht als (objektive) Grenzverletzungen oder als sexuelle Übergriffe einzuordnen sind, die Personen aber als verletzend empfinden, so dass sie die eine konkrete Veranstaltung der KLB nicht als sicheren Ort erleben, „an denen sie einen respektvollen Umgang und Rücksichtnahme auf ihre individuellen Bedürfnisse und Grenzen erleben“ (ISK der KLB) erfahren haben.
- Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen: Grenzverletzungen sind einmalige und unbeabsichtigte Handlungen oder Aussagen, die die Person des anderen nicht respektieren oder wahrnehmbare individuelle Grenzen nicht achten. Kommen solche Handlungen oder Aussagen mehrfach vor, so dass bezweifelt werden kann, dass sie unbeabsichtigt geschehen sind, oder überschreitet eine Handlung ganz eindeutig und absichtlich die persönlichen Grenzen eines anderen, spricht man von Grenzüberschreitungen.
- Nicht-strafbarer sexueller Übergriff: nicht zufällige, sondern beabsichtigte Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen, erzieherischen, betreuenden, beratenden oder pflegerischen Umgang unangemessen sind.
- Strafbare sexualbezogene Handlungen: Straftaten nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) in der jeweils geltenden Fassung sowie weitere sexualbezogene Straftaten des StGB und strafbare Handlungen nach kirchlichem Recht.