Vorwort
Wir leben und arbeiten täglich mit vielen unterschiedlichen Menschen zusammen. Eine wertschätzende Kommunikation und verantwortungsvolles Handeln sind uns grundsätzlich wichtig, um ein gutes Auskommen und eine gelingende Gemeinschaft zu ermöglichen.
Auch von Seiten des Bistums Regensburg gilt die Vorschrift, den Schutz von Personen, insbesondere von schutzbedürftigen Gruppen wie Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen, zu regeln. Ein institutionelles Schutzkonzept ist Teil der Präventionsarbeit und gilt in allen kirchlichen Verbänden.
Insgesamt dient das Schutzkonzept nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene dazu, eine sichere und geschützte Umgebung zu schaffen. Jeder/Jede soll in einer positiven und unterstützenden Umgebung seine/ihre Tätigkeiten ausüben können, sei es am Arbeitsplatz, in sozialen Einrichtungen oder in anderen Kontexten. Das ISK trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Rechte
und die Würde der Beteiligten zu wahren.
Die Entwicklung eines solchen Konzeptes dient dazu, die intensive Auseinandersetzung zu Fragen des Schutzes vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt anzuregen, die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen und diese in einem Gesamtkonzept zu bündeln. Es ist wichtig, dass ein solches Konzept angemessen entwickelt, implementiert und regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass es wirksam bleibt und auf sich ändernde Bedrohungen reagieren kann.
Das ISK der KLB dient in diesem Zusammenhang dem Aufbau einer „Kultur der Achtsamkeit“. Wir wollen dafür sorgen, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten geschützt sind. Das ISK soll sämtliche Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt und übergriffigem Verhalten zusammenfassen und zugleich alle Beteiligten zu einer Kultur des Hinsehens und Hinhörens motivieren. Damit können wir Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen sicheren Ort in unserem Verband bieten.
Das ISK ist gültig für die Diözesanebene inklusive ihrer Regionen und Arbeitskreise. Für Ortsgruppen besteht die Möglichkeit, sich dem ISK der Diözesanebene anzuschließen. Als eigenständige kirchliche Rechtsträger haben sie alternativ auch die Möglichkeit, ein eigenes ISK zu erstellen oder sich an der Entwicklung des Schutzkonzeptes der zuständigen Pfarrgemeinde zu beteiligen.
Dr. Andrea Madesta, GF des KLB Regensburg
Grafik wurde von Bistum Münster übernommen.