Institutionelles Schutzkonzept - in Bearbeitung -

Vorwort

Wir leben und arbeiten täglich mit vielen unterschiedlichen Menschen zusammen. Eine wertschätzende Kommunikation und verantwortungsvolles Handeln sind uns grundsätzlich wichtig, um ein gutes Auskommen und eine gelingende Gemeinschaft zu ermöglichen. 

Auch von Seiten des Bistums Regensburg gilt die Vorschrift, den Schutz von Personen, insbesondere von schutzbedürftigen Gruppen wie Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen, zu regeln. Ein institutionelles Schutzkonzept ist Teil der Präventionsarbeit und gilt in allen kirchlichen Verbänden.

Insgesamt dient das Schutzkonzept nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene dazu, eine sichere und geschützte Umgebung zu schaffen. Jeder/Jede soll in einer positiven und unterstützenden Umgebung seine/ihre Tätigkeiten ausüben können, sei es am Arbeitsplatz, in sozialen Einrichtungen oder in anderen Kontexten. Das ISK trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Rechte
und die Würde der Beteiligten zu wahren.

Die Entwicklung eines solchen Konzeptes dient dazu, die intensive Auseinandersetzung zu Fragen des Schutzes vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt anzuregen, die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen und diese in einem Gesamtkonzept zu bündeln. Es ist wichtig, dass ein solches Konzept angemessen entwickelt, implementiert und regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass es wirksam bleibt und auf sich ändernde Bedrohungen reagieren kann.

Das ISK der KLB dient in diesem Zusammenhang dem Aufbau einer „Kultur der Achtsamkeit“. Wir wollen dafür sorgen, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten geschützt sind. Das ISK soll sämtliche Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt und übergriffigem Verhalten zusammenfassen und zugleich alle Beteiligten zu einer Kultur des Hinsehens und Hinhörens motivieren. Damit können wir Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen sicheren Ort in unserem Verband bieten. 

Das ISK ist gültig für die Diözesanebene inklusive ihrer Regionen und Arbeitskreise. Für Ortsgruppen besteht die Möglichkeit, sich dem ISK der Diözesanebene anzuschließen. Als eigenständige kirchliche Rechtsträger haben sie alternativ auch die Möglichkeit, ein eigenes ISK zu erstellen oder sich an der Entwicklung des Schutzkonzeptes der zuständigen Pfarrgemeinde zu beteiligen. 

Dr. Andrea Madesta, GF des KLB Regensburg

Grafik wurde von Bistum Münster übernommen.

Risiko- /Situationsanalyse

Grundlage für das hier vorgestellte Schutzkonzept stellt eine Risiko- und Situationsanalyse dar, die in der AG Schutzkonzept der KLB Regensburg erarbeitet wurde. Es wurde diskutiert, welche konkreten Situationen innerhalb der KLB ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für sexualisierte Gewalt und Grenzüberschreitungen darstellen und wie wir diese vermeiden könnten.

Personalauswahl und -entwicklung

Laut Präventionsordnung (PrävO §4) dürfen nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen eingesetzt werden, die dazu fachlich und persönlich geeignet sind.
Um dafür Sorge zu tragen, werden die Themenbereiche sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch in Vorstellungsgesprächen sowie Fachaufsichtsgesprächen thematisiert. Die Verantwortung dafür trägt der Diözesanvorstand der KLB; dieser muss der Thematik entsprechend  geschult sein.

Weitere zentrale Schutzmaßnahmen hinsichtlich der persönlichen Eignung sind zudem das erweiterte Führungszeugnis, die Selbstauskunftserklärung sowie die Aus- und Fortbildung möglichst vieler Personen(gruppen) innerhalb des Verbandes.

VERHALTENSKODEX

Katholische Landvolkbewegung im Bistum Regensburg

VERHALTENSKODEX

  1. Ich gebe Acht auf die Wünsche, Interessen und Ängste von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, damit
    sie sich in der Gemeinschaft der KLB sicher fühlen und sich ohne Einschränkung einbringen können. 
     
  2. Ich wähle meine Worte gegenüber meinen Mitmenschen mit Wertschätzung und Respekt. 
     
  3.  Ich respektiere jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen und benachteilige Niemanden
    aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, Religion oder sexueller Identität. 
     
  4. Mir ist bewusst, dass es für Jeden/Jede ein unterschiedliches Empfinden im Hinblick auf Nähe und Distanz gibt
    und ich respektiere die persönlichen Grenzen und Entscheidungen des Anderen. 
     
  5. Ich achte darauf, in der Gruppe vereinbarte Regeln einzuhalten und bei Verstößen konsequent
    und angemessen zu reagieren. 
     
  6. Ich pflege eine Haltung des „Hinschauens“, der konstruktiven Einmischung und Auseinandersetzung
    und trage dazu bei, von mir wahrgenommene Grenzverletzungen zeitnah und konkret zu benennen,
    damit die Situation aufgeklärt werden kann. Ich beziehe aktiv Stellung gegen diskriminierendes Verhalten,
    Mobbing und jede Form von körperlicher und seelischer Gewalt.
     
  7.  Bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch (strafbare sexualbezogene Handlungen, sexuelle Übergriffe)
    oder körperlicher Gewalt im Kontext der KLB informiere ich unverzüglich den KLB-Diözesanvorstand. 
     
  8. Ich gehe sensibel und achtsam mit der eigenen Verantwortung und der mir übertragenen Macht um. 
     
  9. Ich versichere, dass ich Kontaktmöglichkeiten innerhalb der KLB nicht dazu nutze,
    unangemessene private Beziehungen, z.B. aufgrund eines hohen Altersunterschieds bei Minderjährigen, aufzubauen. 
     
  10. Ich respektiere, dass Jeder/Jede frei entscheiden darf, inwiefern Fotos oder Videos von ihm bzw. von ihr erstellt
    und in welcher Form veröffentlicht werden dürfen. 
     
  11. Ich achte bei Geschenken auf den Unterschied zwischen der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements
    und der Gefahr unerwünschte Abhängigkeit zu schaffen. Ich sorge daher für einen offenen
    und transparenten Umgang mit Geschenken. 

Regularien

Der Verhaltenskodex beinhaltet klare Regeln für den Umgang miteinander bei allen Zusammenkünften der KLB. Er bietet Orientierung und Handlungssicherheit im Alltag und ist ein klares Signal an potentielle Täterinnen und Täter, dass wir innerhalb unseres Verbandes Augen und Ohren offenhalten, um Grenzüberschreitungen zu erkennen und im Ernstfall dagegen vorzugehen. 

Der Verhaltenskodex wurde von der AG ISK entwickelt. Jeder Person, die entsprechend ihrer Position bzw. Tätigkeit zur Abgabe eines Führungszeugnisses verpflichtet ist, wird der Verhaltenskodex digital bzw. in doppelter Ausfertigung seitens der KLB ausgehändigt. Jeweils ein unterschriebenes Exemplar muss in der KLB – Diözesanstelle eingereicht werden. Zudem wird der Verhaltenskodex auf der Homepage der KLB veröffentlicht, damit er öffentlich zugänglich und jederzeit einsehbar ist. 

Der Verhaltenskodex ist so formuliert, dass er in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der KLB Anwendung finden kann, sowohl innerhalb der Familienarbeit als auch in der Arbeit mit (hilfebedürftigen) Erwachsenen. Jeder/Jede Verantwortliche ist eingeladen, den bewusst allgemeingültig gehaltenen Verhaltenskodex noch einmal für die konkrete Gruppensituation bzw. für ein bestimmtes Veranstaltungsformat anzupassen. 

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

Erweitertes Führungszeugnis

Innerhalb der KLB gibt es verschiedene Personengruppen, deren Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und Personen mit besonderen Bedürfnissen nach Art, Dauer und Umfang erheblich unterscheidet. Im Rahmen ihrer Tätigkeit müssen folgende Personen(gruppen) verbindlich ein Führungszeugnis vorlegen:

  • Der Diözesanvorstand
  • Der Seelsorger
  • Alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Alle Leitungspersonen bei Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

Die Zuständigkeit für das Einholen sowie die Einsichtnahme der Führungszeugnisse liegt bei der Geschäftsführung der KLB Regensburg. Ausnahmen bilden dabei der Seelsorger sowie die Geschäftsführung selbst.

Die Geschäftsführung notiert unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wer ein Führungszeugnis vorgelegt hat, und fordert nach fünf Jahren wiederholt zur Abgabe auf. Die entsprechende Zuständigkeit für den Seelsorger liegt beim Bistum Regensburg, die Einsichtnahme des Führungszeugnisses der Geschäftsführung übernimmt der bzw. die Vorsitzende des Trägervereins der KLB im Bistum Regensburg.

Die zuständige Referentin bzw. der zuständige Referent trägt Sorge dafür, dass die Geschäftsführung frühzeitig darüber informiert wird, wenn (neue) Leitungspersonen bei Übernachtungsveranstaltungen eingesetzt werden sollen. Entsprechendes gilt für weitere Arbeitskreise und Untergliederungen der KLB.

Gremium / Personen Führungszeugnis              Einsichtnahme durch...
Diözesanvorstand              JA

Geschäftsführung

Diözesanlandvolkseelsorger              JA Bistum Regensburg
 
Geschäftsführung              JA Vorsitzende*r Diözanstelle im Bistum Regensburg
 
Hauptberufliche Verwaltungsmitarbeiter*innen              JA Geschäftsführung
 
Hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter*innen              JA Geschäftsführung
 

Leitungspersonen(Honorarkräfte, Ehrenamtliche) bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen mit Übernachtung

             JA

Geschäftsführung
(in Absprache mit dem Vorsitzenden der Gruppen- und Kreisebene)

Leitungspersonen (Honorarkräfte, Ehrenamtliche) bei Veranstaltunge mit Kindern und Jugendlichen und Menschen mit besonderen Bedüfnissen und hilfebedürftigen Erwachsenen
ohne Übernachtung

            JA  

 

Selbstauskunftserklärung

Gemäß §2 Abs. 7 PrävO werden alle hauptberuflichen Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen aufgefordert, einmalig eine Selbstauskunftserklärung zu unterschreiben. Im Rahmen der zusätzlichen Erklärung versichert die dazu aufgeforderte Person, dass sie nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt und auch kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, verpflichtet sich die Person, dies ihrem Dienstvorgesetzten umgehend mitzuteilen. Zuständig für die Aufforderung und Verwahrung der Selbstauskunftserklärung ist die Geschäftsführung der KLB.